Interventionskraft
Ausbildungsdauer:
24 Unterrichtseinheiten / 3 Tage
Beschreibung
Die Interventionskraft gemäß VdS-Richtlinie 2172/2868 soll die Kenntnisse und Befähigungen haben, in Sicherheitsunternehmen die Tätigkeit einer Interventionskraft auszuüben, insbesondere im Bereich der Alarmverfolgung.
Schulungsinhalte
- Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
- Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze)
- Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
- Umgang mit Menschen
- Wissensfeststellung
Lernen von Experten
Für die Lehrtätigkeit setzt die FDSW praxiserfahrene Dozenten mit fundiertem Wissen ein. Durch die langjährigen Erfahrungen in den jeweiligen Fachgebieten und durch ständige Fort- und Weiterbildungen sind unsere Dozenten stets bestens qualifiziert. Das garantiert unseren Lehrgangsteilnehmern immer die aktuellsten Ausbildungsinhalte mithilfe verschiedenster Unterrichtsmethoden für optimale Ergebnisse. Überzeugen Sie sich selbst!